REALISIERUNGSWETTBEWERB FEUERWEHRHAUS | GEMEINDE KÄMPFELBACH
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren
Hinweis
Hier finden Sie alle bislang zum Bewerbungsverfahren eingegangenen Rückfragen und deren Beantwortung.
Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch, möglicherweise finden Sie hier schon eine Antwort auf Ihre Frage.
Sollte dies nicht der Fall sein, stellen Sie Ihre allgemeinen Rückfragen zum Wettbewerbsverfahren bitte ausschließlich schriftlich per E-Mail an die E-Mail-Adresse wettbewerb@architekturbuero-thiele.de. Die Anfragen werden schriftlich beantwortet und auf dieser Seite veröffentlicht.
eingegangene Rückfragen
Frage | Antwort |
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Unter ist ein Projekt „Neubau oder Umbau/Sanierung Feuerwehrgebäude“ gefordert. Der Zusatz „unmittelbar vergleichbares Projekt“ lässt unseres Erachtens ausdrücklich keine weiter gefasste Definition für andere Gebäude öffentlicher Infrastruktur zu. Wie ist in diesem Zusammenhang der Beschluss der Vergabekammer Westfalen vom 18.12.19 zu sehen (Az. VK 1-34-19), die eine solche Einschränkung als nicht zulässig erachtet hat, da die Eignungskriterien in keinem angemessenen Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen (vgl. §75 (5) S.3 VgV)? Hinweis: die Anforderung an die Referenz A1 (wie auch A2 und A3) wird vom Auslober selbst lediglich mit „mindestens Honorarzone III“ bei Baukosten von „mindestens 1,0 Mio Euro netto“ - und damit als niedrig - bewertet. |
Das Dokument verweist auf einen Fall, in dem ausschließlich Bewerber zugelassen werden sollten, die in der genannten Kategorie schon vorher Projekte geplant hatten. Um sich zum Auswahlverfahren beim „unserem“ Wettbewerb zu qualifizieren, ist es erforderlich, die Mindestpunktzahl von 10 Punkten zu erreichen. Mit welchen Referenzen und in welcher Kombination ist nicht vorgegeben. |
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Welches VgV-Verfahren wird insgesamt bzw. im Anschluss an den RPW-Wettbewerb durchgeführt? | Es handelt es sich um einen nichtoffenen Planungswettbewerb nach §78 VgV in Verbindung mit einem anschließenden Verhandlungsverfahren nach §17 VgV. |
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