REALISIERUNGSWETTBEWERB ERWEITERUNG GEMEINSCHAFTSSCHULE OBRIGHEIM | GEMEINDE OBRIGHEIM AM NECKAR
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren
Hinweis
Hier finden Sie alle bislang zum Bewerbungsverfahren eingegangenen Rückfragen und deren Beantwortung.
Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch, möglicherweise finden Sie hier schon eine Antwort auf Ihre Frage.
Sollte dies nicht der Fall sein, stellen Sie Ihre allgemeinen Rückfragen zum Wettbewerbsverfahren bitte ausschließlich schriftlich per E-Mail an die E-Mail-Adresse wettbewerb@architekturbuero-thiele.de. Die Anfragen werden schriftlich beantwortet und auf dieser Seite veröffentlicht.
eingegangene Rückfragen
Frage | Antwort |
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Können Sie mir für den Wettbewerb Erweiterung Gemeinschaftsschule Obrigheim bitte noch die Baukosten benennen? |
Für den Wettbewerb wurden folgende vorläufige Kosten ermittelt: |
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Wie hoch sind die Herstellungskosten für die Freianlagen? |
Für die Freianlage wurden folgende vorläufige Kosten ermittelt: |
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Können Sie uns bitte zum die angedachten Baukosten KG 300 und KG400 nennen, sowie die Gesamtgröße der zu planenden Fläche? |
Auf Grund der Aufgabenstellung erfolgte (in Abstimmung mit dem Preisgericht) für das Wettbewerbsverfahren nur ein vorläufiger „pauschaler“ Kostenansatz in Höhe von 350 TEUR netto für die Außenanlagen. Ein Flächenansatz erfolgte im Hinblick auf die Aufgabenstellung nicht. |
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Können Sie bitte einen Kostenrahmen für die KG 300 und für die KG 500 benennen? |
Wir haben in Abstimmung mit dem Preisgericht dem Verfahren einen Kostenansatz von ca. 8 Mio. EUR für die Gebäudeplanung und ca. 350 TEUR, jeweils netto für die Freianlagenplanung zu Grunde gelegt. |
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Können Sie Angaben zur Grundstücksgröße / dem Außenraum (m²) machen? |
Auf Grund der Aufgabenstellung erfolgte (in Abstimmung mit dem Preisgericht) für das Wettbewerbsverfahren nur ein vorläufiger „pauschaler“ Kostenansatz in Höhe von 350 TEUR netto für die Außenanlagen. Ein Flächenansatz erfolgte im Hinblick auf die Aufgabenstellung nicht. |
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Weshalb werden Freianlagen-Referenzen abgefragt, wenn die Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten für Architekten lediglich empfohlen wird? |
Weil es ein Auftragsversprechen gibt und daher vergaberechtlich entsprechende Referenzen nachgewiesen werden müssen. |
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Leider ist aus der Bekanntmachung nicht klar ersichtlich, ob sich der Architekt mit oder ohne einem Landschaftsarchitekten bewerben kann. Unter Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung ist angeführt, dass für Architekten die Zusammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekten empfohlen wird. Also keine zwingende Voraussetzung. Referenzen werden jedoch in der Kategorie A (Gebäudeplanung), B (Freianlagenplanung) und C (WB-Erfolge und Auszeichnungen) abgefragt. Wir als Architekt könnten für A und C die kompletten Punkte nachweisen (d.h. 22 Punkte). Wir bitten um Rückmeldung, ob definitiv ein Landschaftsarchitekt für die Bewerbung zu beteiligen ist. |
Der Nachweis von Referenzen für beide Leistungsbereiche ist notwendig, da es ein Auftragsversprechen gibt und aus vergaberechtlichen Gründen entsprechende Referenzen nachgewiesen werden müssen. |
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Wir können den Freinalagenplaner später benennen, geben aber bereits die Projekte an die er als Referenzen mit eingeben wird. Richtig? In der Bewerbung geben wir das auch so an. Richtig? |
Wenn Sie den Fachplaner für Freianlagen und die konkreten Referenzprojekte erst nach der Auswahl benennen wollen, dann markieren Sie bitte die Projekte, die der Fachplaner für Freianlagen nachweisen kann und schreiben unter Projektbezeichnung "wird nachgereicht". Wenn Sie mit dem Fachplaner für Freianlagen eine Bewerbergemeinschaft bilden. Dann tragen Sie als Name des Büros im Feld Zweites Mitglied der Bewerbergemeinschaft "wird benannt" ein. |
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Sie haben in den Rückfragen die Möglichkeit erklärt, dass der Freianlagenplaner (FA) erst nach Auswahl zum Wettbewerb benannt werden kann, sofern die vollständige Erfüllung der Bewerbungsanforderungen in Qualität und Umfang im Bewerbungsformular pauschal zugesichert wird mit den Einträgen „wird nachgereicht“ und „wird benannt“. Kann also die volle Punktzahl im Auswahlverfahren ohne Benennung von FA und FA-Referenz erreicht werden? | Vgl. hierzu Pkt. 6.2.2 der Kurzbeschreibung zum Verfahren: Bei der Abgabe der Bewerbung ist es ausreichend, wenn Sie zunächst nur bestätigen, daß Sie die einzelnen Referenzen nachweisen werden, wobei festzulegen ist, wieviele und welche Referenzen nachgewiesen werden. Und auch der Landschaftsarchitekt muß zu diesem Zeitpunkt noch nicht benannt werden. Nach dem Auswahlverfahren werden Sie gebeten, die entsprechenden Angaben nachzureichen und wir prüfen erst dann die Referenzen und den Landschaftsarchitekten im Detail. Sollten sich daraus Probleme ergeben (z.B. Nennung des LA bei zwei gelosten Teilnehmern, nicht ausreichende Punktzahl des Teilnehmers bei der Referenzkategorie B), wird ggf. ein Nachrücker angefragt. |
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Die C-Referenzen dürfen aus A oder B genommen werden. Aber dürfen C1 und C2 durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden? | Ja, bei den Referenzen C1 und C2 kann es sich um dasselbe Projekt handeln. |
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Wann werden sämtliche Fragen und Antworten zum Verfahren veröffentlicht? | Wir haben die gesammelten Rückfragen zum Bewerbungsverfahren auf unserer Webseite bereitgestellt. Auf der Übersichtsseite zum Wettbewerb finden Sie den Link zu den Rückfragen und Antworten. |
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Im Falle einer späteren Beauftragung der LP 6-8 würden wir eine Unterauftragnehmer für diese Leistungsphasen hinzuziehen. Bei der Bearbeitung des Wettbewerbs und ggf. der Bearbeitung der LP 1-5 würden wir diesen jedoch noch nicht involvieren. Muss diese eventuelle spätere Eignungsleihe bereits im Antrag auf die Wettbewerbsteilnahme angegeben werden? Wenn ja, muss der Unterauftragnehmer bereits namentlich benannt werden? |
Die Unterbeauftragung im Auftragsfall ist unproblematisch und müsste dann zum Zeitpunkt der noch erfolgenden Vergabegespräche von Ihnen benannt werden. |
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Ist die Einbindung des FA neben der Bildung einer Bewerbergemeinschaft in der oben beschriebenen Verfahrensweise auch als Nachunternehmer möglich? Oder ist in der späteren Vergabe ohnehin eine Beauftragung von Architekt und FA mit getrennten Verträgen vorgesehen? |
Sie sind nicht verpflichtet, eine Bewerbergemeinschaft mit einem Landschaftsarchitekturbüro zu bilden, es besteht auch die Möglichkeit der Eignungsleihe, um die erforderlichen Referenzen nachzuweisen. Allerdings agiert in diesem Fall das LA-Büro als Ihr Subunternehmer, ist demnach kein Entwurfsverfasser und wird im Auftragsfall nicht direkt von der Gemeinde beauftragt. Entsprechend Pkt. 12.1 der Kurzbeschreibung zum Verfahren wird eine separate Beauftragung in Aussicht gestellt. |
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Wird es für den Landschaftsarchitekten und den Architekten zwei separate Verträge geben oder haften sie gesamtschuldnersisch? | Entsprechend Pkt. 12.1 der Kurzbeschreibung zum Verfahren wird Planern für Gebäude und Freianlagen eine separate Beauftragung in Aussicht gestellt. |
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1. Bitte nennen Sie die vorgesehene Zeitschiene des Wettbewerbs, d.h. insbesondere: - WB-Start - WB-Abgabe - WB-Jury - VGV-Angebotsabgabe - VGV-Verhandlung - Auftragsvergabe |
Über die in der Kurzbeschreibung zum Verfahren Pkt. 13 genannten Termine hinaus sind noch keine weiteren festgelegt. Die Fachpreisrichter stehen fest und sind in Pkt. 9 der Kurzbeschreibung des Verfahrens aufgeführt. Aufgrund der bevorstehenden Kommunalwahlen stehen die Sachpreisrichter noch nicht namentlich fest. |
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Welche BGF/NUF werden angstrebt? | Lt. Kurzbeschreibung zum Verfahren, Pkt. 15 Aufgabenstellung, ist eine Programmfläche für die Erweiterung von ca. 1.840 m² angestrebt. |
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